Sparen durch die private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bietet nicht nur durch die individuell wählbaren vertraglichen Leistungen und die Festschreibung eines Eigenanteils die Möglichkeit, bei den Beiträgen kräftig sparen zu können. Während man für die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung immer den vollen Beitrag zahlen muss, unabhängig davon ob man die Leistungen in Anspruch genommen hat oder nicht, bietet die private Krankenversicherung in den meisten Fällen die Chance auf eine Rückerstattung von Beiträgen, wenn man in einem bestimmten Zeitraum keine ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen musste.
Dazu sind derzeit drei verschiedene Modelle die gängige Praxis. Eine Variante ist die freiwillige Rückerstattung von Beiträgen durch die private Krankenversicherung. Dabei macht die PKV diese Erstattung vom wirtschaftlichen Gesamterfolg des Unternehmens abhängig. Die Erstattungen werden dann in Abhängigkeit von den bezogenen Leistungen verteilt. Andere Verträge zur PKV sehen die Rückführung eines pauschalen Betrages vor, wenn man innerhalb eines Jahres nicht zum Arzt musste. Hier sollte man darauf achten, dass die Vorsorgeuntersuchungen nicht als normale Inanspruchnahme von Leistungen der PKV berücksichtigt werden, weil man sonst nie eine Chance auf eine Rückerstattung hätte.
Eine dritte Form, die private Krankenversicherung zum Sparen von Beiträgen nutzen zu können, wäre der Abschluss eines Vertrages, bei dem mit einem Leistungsfreiheitsrabatt gearbeitet wird. Diesen kann man sich ähnlich wie bei der KFZ Haftpflicht dadurch erarbeiten, dass über längere Zeit keine Behandlungskosten über die private Krankenversicherung abgerechnet werden. Hier kann es sich durchaus auch lohnen, die Kosten für kleinere Behandlungen selbst zu tragen, um sich den Leistungsfreiheitsrabatt zu erhalten, der über längere Zeiträume durchaus die Hälfte der zu zahlenden Beiträge erreichen kann. Doch auch hier gilt, bei Vertragsabschluss über eine private Krankenversicherung genau darauf zu achten, dass die präventiven Untersuchungen gesondert behandelt werden und sich nicht negativ auf den möglichen Leistungsfreiheitsrabatt auswirken. Bei einem Wechsel des Anbieters für die private Krankversicherung sollte man beachten, dass der Leistungsfreiheitsrabatt nicht wie bei der Fahrzeughaftpflicht auf den neuen Vertragspartner übertragen wird, sondern man sich den Rabatt dort neu erarbeiten muss.