Direktversicherung beleihen

Eine Direktversicherung ist entweder eine Rentenversicherung oder auch eine Kapital- beziehungsweise Fondsgebundene Lebensversicherung. Diese schliesst der Arbeitgeber als betriebliche Altersvorsorge für seine Arbeitnehmer ab. Allerdings werden bei Abschluss im Rahmen einer Altersvorsorge bestimmte Anforderungen an die Verträge gestellt.

Auch bei Personengesellschaften Tätige, Selbstständige oder Freiberufler kommen für diese Art von Altersversorgung in Betracht. Ausgeschlossen sind Firmeneigentümer wie Inhaber, Mitinhaber oder Unternehmer. Bei denen kann keine Direktversicherung abgeschlossen werden. Diese Einschränkung gilt aber auch nur für Personengesellschaften.

Die Beiträge zahlt das Unternehmen. Und nur der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind berechtigt diese Leistungen zu erhalten.

Bei der Lebensversicherung kann es sich um fondsgebundene oder klassische Tarife genauso handeln wie um alle Haupt- und Zusatzversicherungstarife. Es besteht auch die Möglichkeit eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr als Direktversicherung zu verwenden.

Allerdings ganz so positiv wie es klingen mag ist die Direktversicherung nicht.

Wenn sie einmal für den Arbeitnehmer abgeschlossen wurde, darf sie durch ihn weder gekündigt noch beliehen werden. Ausserdem darf die Versicherungsleistung nicht vor dem 60.Lebensjahr zur Auszahlung kommen. Ausgenommen davon sind Unfall oder Berufsunfähigkeit.

Bei einem widerruflichen Bezugsrecht hat aber der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Versicherung zu beleihen. Damit wird sie einem vorzeitig ausscheidenden Arbeitnehmer wieder entzogen.

Sind die Ansprüche aus der Versicherung durch den Arbeitgeber beliehen, hat er die Pflicht, den ausscheidenden Arbeitnehmer als solchen darzustellen, als wenn es zu keiner Beleihung gekommen wäre.

Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht erhält der Arbeitnehmer das Recht auf die vorgesehenen Leistungen. Eine Beleihung von Ansprüchen oder Rechten aus dem Versicherungsvertrag durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.

Weitere Infos: Wissenswertes rund um Immobilien und Versicherungen